Gewinn durch Goldkonto
Gefragt am 09.07.201611:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2014
Ich habe seit einigen Jahren eine Kapitalanlage in Form eines „Goldkontos“ bei der Sparkasse Pforzheim-Calw.
Das Konto wird in Gramm geführt, ein Kaufauftraag zum Tageskurs führt zu einer „Einzahlung“ auf dieses Konto in Gramm, ein Verkaufsauftrag zu einer „Auszahlung“ in Gramm, ich kann mir aber auch das Gold in wählbarer Barrengröße aushändigen lassen. Das Konto wird nicht verzinst und ist gebührenfrei (mit Ausnahme der Formkosten bei Aushändigung).
Ob, in welchem Umfang und welcher Form das Gold physisch hinterlegt ist, ist nicht bekannt, der Lieferanspruch ist aber durch den Einlagensicherungsfonds der Sparkassen abgedeckt.
Jetzt zur Problemstellung: Ich habe mir kürzlich ein paar Unzen aushändigen lassen, weil ich sie z.T. in der Familie verschenken, z.T. selbst aufbewahren wollte. Ab dem Moment der Aushändigung habe ich dabei aber genaugenommen einen Gewinn erzielt, denn ich hätte für den Neuerwerb der Unzen wesentlich mehr bezahlen müssen als seinerzeit bei der „Einzahlung“ auf der Goldkonto.
1.) Ist dieser Gewinn steuerfrei, wenn die frühesten „Einzahlungen“, die diese Unzen abdecken, über ein Jahr zurückliegen? Kann ich also z.B. sofort oder ein Jahr nach Aushändigung die Unzen verkaufen, ohne den Gewinn zu versteuern?
2.) Falls nicht: Ist die Ertragssteuer jetzt schon fällig oder erst, wenn ich die ausgehändigten Unzen verkaufen werde? Unter welcher Rubrik würde der Gewinn in der „Anlage KAP“ zur Einkommensteuererklärung aufgeführt?
11:24 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Aus steuerlicher Sicht erwerben Sie mit dem Goldkonto physisches Gold, da Sie sich das erworbene Gold jederzeit aushändigen lassen können ...
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