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Gesonderte Feststellung - Anlage FG

Gefragt am 21.05.2014
15:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4435

 

Guten Tag,
mich beschäftigt beim Ausfüllen der Formulare für die Steuererklärung folgende Frage:

Ich bin Freiberufler und meine Geschäftsräume sind nicht im Ort meines Wohnsitzes, d.h. ich muss neben der Einkommensteuererklärung auch eine Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensteuererklärung erstellen. Zu dieser Erklärung, Anlage FG stellt sich mir die folgende Frage:

In meinen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (Zeile 4, Position 100 des Formulars) sind auch Zinseinnahmen meines rein beruflich genutzten Geschäftskontos enthalten. Für dieses Konto gibt es kein Freistellungsauftrag, d.h. es wurden Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag einbehalten. Als Zinseinkünfte habe ich den Gesamtwert in die Einkünfte aufgenommen (Ausbezahlte Zinsen + einbehaltene Kapitalertragsteuern + Soli). Muss ich in diesem Fall die einbehaltene Steuer/Soli in die Zeilen 19 und 20 der Anlage FG eintragen? Falls ja, wo muss ich diese Steuern dann in meiner Einkommensteuererklärung angeben? Ändert sich dadurch die Gewinnhöhe in der Anlage S (Zeile 5, Gewinn lt. gesonderter Feststellung abzüglich Kapitalertragsteuer/Soli)? Oder muss ich die Zinsen \\\"nur\\\" in der Anlage KAP eintragen? Da es sich um wenige Euro handelt, würde ich darauf gerne verzichten - es ist ja zu meinem Nachteil, d.h. ist das möglich darauf zu verzichten?

Über eine Antwort freue ich mich.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.05.2014
15:06 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 21.05.2014
17:27 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.05.2014 17:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4435

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Regeln dieses Portals wie folgt:

Die Zinseinnahmen aus dem betrieblichen Geschäftskonto haben Sie richtigerweise brutto (d.h. vor Abzug der Steuerbeträge) in Ihrem Ergebnis, dem Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit erfasst ...



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