Gerichts- und Anwaltskosten
Gefragt am 09.03.201118:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3776
Hallo, kann ich
1. Gerichts- und Verfahrenskosten der Zwangsversteigerung meiner Eigentums-Wohnung
2. Kosten für den Scheidungsamwalt
3. Kosten für den Rechtsanwalt im Falle einer Vermögenssanierung (hier: Verhandlung mit den Gläubigern aus der Zwangsversteigerung um Restschuld in Höhe von 40 T€)
in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? z.B. als außerordentliche Belastung oder Werbungskosten?
Danke, Grüße
US
18:06 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die eigentlichen Gerichts-und Anwaltskosten der Ehescheidung, ohne Scheidungsfolgekosten und Vermögensauseinandersetzung, sind als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs ...
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