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Gerichts- und Anwaltskosten

Gefragt am 09.03.2011
18:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3611

 

Hallo, kann ich
1. Gerichts- und Verfahrenskosten der Zwangsversteigerung meiner Eigentums-Wohnung
2. Kosten für den Scheidungsamwalt
3. Kosten für den Rechtsanwalt im Falle einer Vermögenssanierung (hier: Verhandlung mit den Gläubigern aus der Zwangsversteigerung um Restschuld in Höhe von 40 T€)

in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? z.B. als außerordentliche Belastung oder Werbungskosten?

Danke, Grüße
US

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.03.2011
18:06 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.03.2011
09:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.03.2011 09:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3611

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die eigentlichen Gerichts-und Anwaltskosten der Ehescheidung, ohne Scheidungsfolgekosten und Vermögensauseinandersetzung, sind als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs ...



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