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gemeinsame Veranlagung

Gefragt am 07.02.2010
16:48 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4769 | Bewertung 4/5

 

hallo,
meine Ehefrau und ich haben eine gemeinsame steuerliche
Veranlagung für 2009 durchgeführt. Meine Frau hat 31.000 € und ich 9.000 € verdient. Ein Inkasso-Unternehmen will von mir Alt-Schulden aus der Steuerrückzahlung pfänden.
Frage:
wird unsere gemeinsame Steuerrückerstattung in Höhe der Alt-Schulden gepfändet ? Wie verhält sich das bei einer getrennten Veranlagung ? Was wäre auf jeden Fall für uns günstiger ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.02.2010
16:48 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 07.02.2010
17:15 Uhr

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Beantwortet am 07.02.2010 17:15 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4769 | Bewertung 4/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der Rückerstattungsanspruch ist leider voll pfändbar, da nach der allgemeinen Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass ein Erstattungsanspruch kein Einkommen darstellt ...



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