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Frist Steuererklärung 2014? Elektronische 28.12.2018 oder komprimierte Erklärung 02.01.19 entscheidend?

Gefragt am 19.03.2019
09:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1096

 

Ich habe meine elektronische Steuererklärung für das Jahr 2014 am 28.12.2018 an das Finanzamt übermittelt. Die komprimierte Steuererklärung per Post ist am 02.01.2019 beim Finanzamt eingegangen. Eine Veranlagung wurde jetz vom Finanzamt aufgrund der Fristüberschreitung vom 31.12.2018 abgelehnt. Mein Einspruch dazu wurde jetzt ebenfalls abgelehnt.
Meine Frage: Macht eine Klage in diesem Fall Sinn? Ich habe gehört, dass ich die Frist eingehalten hätte, wenn ich die Post am 31.12.2018 in den Briefkasten geworfen hätte, aber dann hätte der zuständige Finanzbeamte meine komprimierte Steuererklärung faktisch auch nicht vor dem 02.01.2019 auf dem Schreibtisch gehabt! Ist dieser Sachverhalt erfolgversprechend für eine Klage?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Krolik

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.03.2019
09:40 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 19.03.2019
09:50 Uhr

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Beantwortet am 19.03.2019 09:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1096

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.

Bei Abgabe einer komprimierten Erklärung ist zur Wahrung der Frist die Einreichung der unterschriebenen Erklärung notwendig.Dieses hat bereits das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 17 ...



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