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Freibetrag in EKSt

Gefragt am 17.08.2019
10:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1225 | Bewertung 5/5

 

Ich habe einen Filmfonds geichnet,der in 12/2019 aufgelöst wird. Die dort fällige Ausschüttung gilt als Einnahme aus Gewerbebetrieb. Da ich bereits vor 4 Jahren einen Windkraftfonds veräussert habe, bei dem ich § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen habe, steht mir nun persönlich keine Möglichkeit der EKSt Minderung durch Freibetrag zur Verfügung. Allerdings werden meine Frau und ich gemeinsam veranlagt. Sie hat § 16 Abs. 4 EStG noch nicht in Anspruch genommen. Darüberhinaus hat Sie einen vortragsfähigen Gewerbeverlust nach §10a GewStG in ähnlicher Höhe.
Fragen: Kann ich den Filmfonds kurzfristig auf meine Frau übertragen oder hätte das keine steuerlichen Auswirkungen?
Hätte Sie, wenn ja, die Möglichkeit zur Verrechung m.d. Gewerbeverlust oder wahlweise § 16 Abs. 4 EStG?
Wenn nein, hätten wir gemeinsam auch ohne Übertragung des Fonds durch die gemeinsame Veranlagung die Möglichkeit des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.08.2019
10:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 17.08.2019
16:57 Uhr

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Beantwortet am 17.08.2019 16:57 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1225 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

der Freibetrag nach Paragraph 16 Absatz 4 EStG wird nur personenbezogenen gewährt. Das heißt, er steht im Rahmen der Zusammenveranlagung nur dem Ehegatten zu, dem die Einkünfte zuzuordnen sind. Wenn er bereits früher beantragt wurde, bestünde keine weitere Möglichkeit mehr für diesen Ehegatten ...



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