Frage zur beschränkten Steuerpflicht
Gefragt am 01.08.201913:11 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1125
Frage zur beschränkten Steuerpflicht: Wohnsitz im EU-Ausland, angemeldetes Gewerbe in Deutschland. Mein deutsches zu vst. Einkommen betrug 2018 13.495 €. Dieses hat mir das FA um den deutschen Grundfreibetrag von 9000 € erhöht. Ist das zulässig? Dafür wird kein Progressionsvorbehalt für das ausländische Einkommen angewendet. Das Gewerbe ist in Deutschland angemeldet - kann eine separate Besteuerung erfolgen? Unternehmen in Deutschland - privat im EU-Ausland?
Für meine Tätigkeit als musikalischer Alleinunterhalter muß ich in Deutschland Pflichtbeiträge zur deutschen Sozialversicherung zahlen und habe diese als Betriebsausgaben abgezogen. Das FA betrachtet das als private Vorsorgeaufwendung und verweigert die Abzugsfähigkeit. Kann das sein?
13:11 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag,
bei der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nur Ihre inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Zudem besteht kein Anspruch auf den Grundfreibetrag ...
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