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Frage zur beschränkten Steuerpflicht

Gefragt am 01.08.2019
13:11 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1125

 

Frage zur beschränkten Steuerpflicht: Wohnsitz im EU-Ausland, angemeldetes Gewerbe in Deutschland. Mein deutsches zu vst. Einkommen betrug 2018 13.495 €. Dieses hat mir das FA um den deutschen Grundfreibetrag von 9000 € erhöht. Ist das zulässig? Dafür wird kein Progressionsvorbehalt für das ausländische Einkommen angewendet. Das Gewerbe ist in Deutschland angemeldet - kann eine separate Besteuerung erfolgen? Unternehmen in Deutschland - privat im EU-Ausland?
Für meine Tätigkeit als musikalischer Alleinunterhalter muß ich in Deutschland Pflichtbeiträge zur deutschen Sozialversicherung zahlen und habe diese als Betriebsausgaben abgezogen. Das FA betrachtet das als private Vorsorgeaufwendung und verweigert die Abzugsfähigkeit. Kann das sein?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.08.2019
13:11 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 01.08.2019
19:58 Uhr

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Beantwortet am 01.08.2019 19:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1125

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

bei der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nur Ihre inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Zudem besteht kein Anspruch auf den Grundfreibetrag ...



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