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Falsche Lohnsteuerbescheinigung

Gefragt am 17.09.2009
22:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5113

 

Mein ehemealiger Arbeitgeber hat im Nov 2007 Insolvenz angemeldet, so dass ich für Nov-Jan Insolvenzausfallgeld bekommen habe.

Gleichzeitig war ich im November und Dezember in Elternzeit und habe nur auf 10-Stundenbasis gearbeitet. Dadurch war mein Einkommen in diesen Monaten natürlich deutlich niedriger und auf der Dezember-Abrechnung wurde ein Lst-Ausgleich mit angegeben, der im Auszahlungsbetrag mit berechnet war.

Als Insolvenzausfallgeld gab es jedoch nur den eigentlichen Dezember-Verdienst, ohne Lohnsteuerjahresausgleich. Dies wäre nur so möglich und ich müsse dann den Lohnsteuerjahresausgleich ganz normal über das FA durchführen, wurde dazu erklärt.

Die Lohnsteuerbescheinigung für 2007 enthielt dann jedoch sowohl unter Punkt 3 Bruttoarbeitslohn als auch unter Punkt 4 Lohnsteuer falsche Zahlen, die ungefähr meinem Verdienststand von Oktober 2007 entsprachen.

Auf Nachfrage beim AG habe ich dann einige Zeit später eine korrigierte Abrechnung bekommen, mit dem richtigen Bruttoarbeitslohn aber der Wert unter 4 einb. Lohnsteuer entsprach meiner gezahlten Lohnsteuer mit dem Lohnsteuerausgleich von der Dezemberabrechnung, war also deutlich zu niedrig.

Auf weitere Nachfragen wurde ich erst vertröstet, dann kam gar keine Antwort mehr. Erschweren kommt hinzu, dass es nach der Insolvenz im Februar 2008 einen Betriebsübergang gab, es meinen alten AG nicht mehr gibt. Zu dieser Zeit habe ich auch die Firma auch verlassen.

Die Ansprechpartner der Nachfolgefirma haben sich zwar noch das Problem mit der ersten ganz falschen Abrechnung vorgenommen, seitdem haben die Mitarbeiter in der Buchhaltung aber auch mehrfach gewechselt und ich muss mein Problem immer wieder neu schildern; aber wie gesagt ohne jeden Erfolg. Da die Frist für meine Einkommensteueerklärung 2007 ja bald abläuft, ist jetzt die Frage, ob ich die Erklärung auch so machen kann und einfach die richtigen Wert anhand meiner Dezemberabrechnung abgebe und das Ganz dem FA schriftlich erkläre.

Ist dies möglich oder brauche ich zwingend die korrekte Bescheinigung von meinem AG? Was kann ich tun, wenn ich diese benötige aber weiterhin keine Reaktion erfolgt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.09.2009
22:16 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 18.09.2009
08:15 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.09.2009 08:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5113

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber mit den entsprechenden Daten elektronisch bis zum 28. Februar des Folgejahres unmittelbar an eine zentrale Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung übersenden. Der Ihnen übergebene Ausdruck dient Ihrer Information und hat seine Bedeutung für die Bearbeitung Ihrer Anlage N im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung ...



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