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Fahrtkosten und Spesen

Gefragt am 10.03.2010
12:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4170

 

Hallo,
ich habe zum 01.01.2010 eine neue Stelle angetreten. Der Arbeitsplatz ist 170km entfernt von meinem Wohnort.

Für die Zeit der Einarbeitung (die ersten 6 Wochen) hat mein Arbeitgeber Kilometergeld und Spesen gezahlt. Die Übernachtung im Hotel am Arbeitsort wird auch weiterhin vom Arbeitgeber übernommen.

Ich würde nun gerne wissen:
1. Welche Kilomter kann ich in der Steuererklärung ansetzen?
(5x die Woche 170km... oder nur einmal?) ... und wie stelle ich dies in Anlage N dar?

2. Welchen Verpflegungskostenmehraufwand kann ich ansetzen?

3. Sind die gezahlten Übernachtungskosten als geldwerter Vorteil zu versteuern und was passiert ggf. wenn ich dies nicht mache?

4. In welcher Höhe ist ein Freibetrag in die Steuerkarte einzutragen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.03.2010
12:47 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.03.2010
09:31 Uhr

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Beantwortet am 11.03.2010 09:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4170

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor de Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmn einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie im Rahmen der Entfernungspauschale mit 0,30 EUR je einfache Entfernung steuerlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit geltend machen, allerdings nur an den Tagen, an denen Sie tatsächlich von Ihrem Hauptwohnsitz zur 170 Kilometer entfernten Arbeitsstelle gefahren sind ...



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