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ESt-Erklärung mit Wohnsitz im Ausland

Gefragt am 30.11.2023
09:58 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 151 | Bewertung 1/5

 

Im Sommer 2022 bin ich nach Slowenien ausgewandert und habe dort seitdem meinen Hauptwohnsitz (> 183 Tage) sowie meinen Steuersitz. Im ersten Halbjahr 2022 war ich in DE festangestellt, im zweiten HJ selbständig in Slowenien und zahle dort Steuern & Sozialabgaben.

Für die ESt-Erklärung 2022 habe ich alle Daten in WISO erfasst. Das Programm behauptet, dass ich "zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig" sei. Wenn ich meinen slowenischen Umsatz als Einkünfte im Ausland eingebe, ergibt sich Mehrbetrag von ca. 5.500, den ich zusätzlich ans deutsche FA bezahlen soll.

Ich frage mich, a) ob das richtig ist und wünsche mir, dass sich ein Fachmann meine vorbereite WISO ESt-Erklärung daraufhin anschaut und mir sagen kann, ob ich das so hinnehmen muss und b) wie sich das in den Folgejahren gestaltet (vorausgesetzt, ich behalte ganzjährig meinen Wohn & Steuersitz in Slowenien.

Besten Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.11.2023
09:58 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 30.11.2023
14:18 Uhr

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Beantwortet am 30.11.2023 14:18 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 151 | Bewertung 1/5

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht in nur einem Teil des Jahres erfolgt so, als wären Sie das ganze Jahr unbeschränkt steuerpflichtig gewesen (§ 2 Abs. 7 EStG). Dies führt dazu, dass Ihre slowenischen Einkünfte zumindest im Rahmen des Progressionsvorbehalts, also bei der Festsetzung des anzuwenden Steuersatzes, zu berücksichtigen sind (§ 32b Abs ...



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Eine erste Antwort kam zeitig, das was darauf folgte kann ich leider nur als schlecht bewerten
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Leider nicht hilfreich. Gegen eine zusätzliche Vorauszahlung ohne Rechnung wollte Herr Thomas meine Unterlagen prüfen. Nach der Zahlung keine Antwort mehr. Geld weg und keine Antwort.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Leider ein totaler Reinfall. Die zusätzlich geleistete Vorauszahlung ist weg ohne Gegenleistung. Nun bleibt mir nur noch der Rechtsweg.



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