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ESt 2022 Sonderausgaben Riester-Altersvorsorgebeiträge

Gefragt am 18.05.2023
13:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 279

 

Hintergrund:
- Ich besitze einen Riester-Vertrag, in den ich 2100€ eingezahlt habe (Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung", Punkt 12).
- Ich bin unmittelbar begünstigt (Anlage AV, Berechnungsgrundlagen, Punkt 5).
- Meine Frau besitzt keinen Riester-Vertrag. Sie ist somit *nicht* (auch nicht mittelbar) begünstigt (so zumindest unsere Lesart).

Das Problem: Bei der Vorab-Steuerberechnung durch Elster haben wir nun festgestellt, dass bei *Zusammenveranlagung* meine 2100 € nicht als Sonderausgabenabzug erfasst werden. Unter dem Punkt "Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" tauchen die geleisteten Altersvorsorgebeiträge einfach nicht auf, ohne weiteren Kommentar.
Bei *Einzelveranlagung* werden die 2100 € korrekt erfasst. In der detaillierten Ansicht bei "Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" ist hier "Altersvorsorgebeiträge" mit 2100 € aufgeführt wird korrekt abgezogen.

Wir fragen uns nun, ob dies ein Fehler in der Vorab-Berechnung ist, oder die Berechnung hier auf geltendem Recht basiert. Müssen bei Zusammenveranlagung möglicherweise *beide* Partner wenigstens mittelbar begünstigt sein, damit überhaupt ein Sonderausgabenabzug stattfinden kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.05.2023
13:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 18.05.2023
16:09 Uhr

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Beantwortet am 18.05.2023 16:09 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 279

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

gerne versuche ich Ihnen zu helfen.

Der Hintergrund wird sein, dass sich die Beiträge bei der Zusammenveranlagung nicht als Sonderausgabe auswirken und es dann bei der Riesterzulage als Förderung bleibt ...



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