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Erwerbsminderungsrente Umwandlung in Altersrente Midi Job

Gefragt am 24.09.2023
10:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 400

 

Seit dem 01.04.23 bin ich in Rente. Ich erhalte nunmehr die gesetzliche Rente. Meine Ehefrau bezog bis zum 31.05.23 eine Ewerbsminderungsrente. Diese wurde mit Wirkung vom 01.06.23 in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt. Bislang betrug der steuerfreie Betrag der bisherigen Rente € 6081.

Frage:

gilt nunmehr mit der Umwandlung der Erwerbsminderunsrente in eine Altersrente für Schwerbehinderte ein anderer Grundfreibetrag von 10.908, bzw. für uns als verheiratete 21.816 € (Zusammenveranlagung) für Rentner)

Weitere Frage:

Neben meiner gesetzlichen Rente beziehe ich noch ein Einkommen aus einem Midi Job von ca. 1200 € brutto monatlich. Wie muss ich diesen Betrag versteuern? (Steuerklasse etc). Bislang war ich in der Steuerklasse 3.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.09.2023
10:04 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 24.09.2023
10:16 Uhr

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Beantwortet am 24.09.2023 10:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 400

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben möchte.

Für die Altersrente gilt der gleiche Prozentsatz des steuerfreien Anteils wie bei der Erwerbsminderungsrente, da diese den gleichen „Rentenstamm“ haben. Auch der Grundfreibetrag von 2 x 10 ...



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