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Erwerb Eigentumswohnung zur Eigennutzung

Gefragt am 29.10.2009
13:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 18138 | Bewertung 3.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich (St-Kl 1, keine Kinder) habe im Okt. 2008 eine Eigentumswohnung (Bj. 84/85) zur Eigennutzung gekauft.
Meine Frage:
Kann ich irgendwelche Kosten steuerlich als Sonderausgaben absetzen (z.B. Zinsen Darlehen, Notariatsgebühren, GrSt, GrErwSt, %-Anteil/Abschreibung der AK...)?
Falls ja, vielleicht noch die Frage: Gibt es eine Einkommensobergrenze?
Renovierungsarbeiten (Handwerker-Rg.) kann man ja absetzen, korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
SW

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2009
13:23 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 29.10.2009
13:48 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.10.2009 13:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 18138 | Bewertung 3.3/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich können die von Ihnen genannten Aufwendungen im Rahmen des Werbungskostenabzugs dann berücksichtigt werden, wenn Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen bzw. erzielen wollen ...



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