Erwerb Eigentumswohnung zur Eigennutzung
Gefragt am 29.10.200913:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 18302 | Bewertung 3.3/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (St-Kl 1, keine Kinder) habe im Okt. 2008 eine Eigentumswohnung (Bj. 84/85) zur Eigennutzung gekauft.
Meine Frage:
Kann ich irgendwelche Kosten steuerlich als Sonderausgaben absetzen (z.B. Zinsen Darlehen, Notariatsgebühren, GrSt, GrErwSt, %-Anteil/Abschreibung der AK...)?
Falls ja, vielleicht noch die Frage: Gibt es eine Einkommensobergrenze?
Renovierungsarbeiten (Handwerker-Rg.) kann man ja absetzen, korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
SW
13:23 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich können die von Ihnen genannten Aufwendungen im Rahmen des Werbungskostenabzugs dann berücksichtigt werden, wenn Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen bzw. erzielen wollen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 63 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!