Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern
Gefragt am 14.09.201419:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3010
Guten Abend,
in 2010 ist mein Lebensgefährte aus der Kirche ausgetreten und hat ein Jahr später eine entsprechende Erstattung in Höhe von 1.064,38€ erhalten.
Nunmehr hat er die ESt 2012 eingereicht und im Bescheid für 2012 tauchen die in 2010 erstatteten 1.064,38€ unter \"ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben\" auf, sodass er nunmehr aufgrund dessen 466,81€ nachzahlen muss (siehe Bescheid 2012 in Kopie als PDF)!
Es war ein kleiner Schock, denn das Online-Programm hatte eine kleine Rückzahlung von wenigstens 32€ ausgewiesen. Ist das okay?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar! Ich wünsche noch einen schönen Sonntag-Abend.
Mit freundlichen Grüßen
19:11 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Einkommensteuererklärung)
sehr geehrte Frau Tebeck,
da hat das Finanzamt „leider“ korrekt veranlagt.
Da vor vielen Jahren einige Steuerpflichtige
spätere Erstattungen von Kirchensteuern zu einem
Steuer-Spar-Modell ausgebaut hatten, hat der
Gesetzgeber die Versteuerung von erstatteten
Kirchensteuern eingeführt ...
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