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Ersatz von Kosten für Fahrkarten oder Bahncard 100 für Familienheimfahrten durch Arbeitgeber

Gefragt am 17.03.2017
15:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1866

 

Ich arbeite 475 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt und habe am Arbeitsort einen Nebenwohnung. An 44 Wochenenden fahre ich zu meinem Hauptwohnsitz, an dem meine Familie lebt.

Bisher erstattet mir der Arbeitgeber pro Familienheimfahrt 475 km x 0,30 € / km = 142,5 €. Das sind bei 44 Familienheimfahrten pro Jahr insgesamt 6.270,00 € pro Jahr. Damit sind natürlich die Fahrzeugkosten bei weitem nicht gedeckt, weshalb ich nun erwäge, die Bahn zu nutzen. Eine Fahrkarte 2. Klasse würde ohne Ermäßigung 282,00 € kosten und mit Bahncard 50 nur noch 141,00. Letzteres würde sich auf 6.204,00 € summieren. Daneben gäbe es noch die Möglichkeit, eine Bahncard 100 zu erwerben, die zurzeit pro Jahr in der 1. Klasse 7.090,00 € und in der 2. Klasse 4.190 € kostet.

Nun meine Fragen:

1. Kann der Arbeitgeber weiter die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten ersetzen, wenn ich mit der Bahn fahre?

2. Kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten der Fahrkarten für Familienheimfahrten ersetzen?

3. Kann der Arbeitgeber die Kosten für eine Bahncard 100 ersetzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.03.2017
15:44 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 29.03.2017
13:07 Uhr

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Beantwortet am 29.03.2017 13:07 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1866

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

1. Ihr Arbeitgeber kann nach § 3 Nr. 16 EStG weiterhin die Entfernungspauschale steuerfrei zahlen.
2. Auch wenn ich hier sehr penibel erscheine: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen selbstverständlich die vollen Kosten der Heimfahrten ersetzen, allerdings ist der Teil, der 0,30 € pro km übersteigt, der Lohnsteuer zu unterwerfen ...



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