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ermittelter Km-Satz oder Pauschale

Gefragt am 10.04.2011
13:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3700

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit ca. 2001 oder 2002 rechne ich Fahrtkosten mit einem damals ermittelten Satz von 0,88 EUR/ km ab. Ich fahre seitdem ununterbrochen dasselbe Fahrzeug. Seit dem Steuerausgleich für das Jahr 2008 will das Finanzamt dies nicht mehr anerkennen. Damals folgte auf meinem Einspruch hin die prompte Überweisung. Für 2009 nun will das Finanzamt diese nicht mehr anerkennen und verlangt rückwirkend eine neue und behauptet, für die Vorjahre lägen keine Nachweise vor. Wie lange gilt denn dieser Nachweis des tatsächlichen Kilometersatzes? Kann das Finanzamt im Nachhinein eine neue Ermittlung verlangen? Wohlwissend, dass der Steuerzahler keine Belege aufgehoben hat, für die Vorjahre wurde der Satz ja immer anerkannt?
Habe ich Anspruch auf die 88 Cent/ km, die ich seinerzeit ermittelt hatte?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.04.2011
13:21 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.04.2011
16:14 Uhr

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Beantwortet am 10.04.2011 16:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3700

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Einkommensbesteuerung ist eine Abschnittsbesteuerung,d.h. jeder Veranlagungszeitraum/jedes Kalenderjahr ist für sich zu betrachten.

Wenn Sie für 2009 keine Nachweise an Hand von Belegen haben oder die Höhe der Kraftfahrzeugkosten nicht glaubhaft darlegen können, ist das Finanzamt berechtigt, die von Ihnen geltend gemachten 0,88 Euro nicht anzuerkennen, Sie können dann wohl nur noch die 0,30 Euro je km geltend machen ...



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