Erhaltungsaufwand bei geschenkter Immobilie
Gefragt am 05.08.201519:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2162
Ich habe von meiner Mutter eine Wohnung unentgeltlich übertragen bekommen. Wert vor Renovierung ca. 120.000 Euro. Ich habe renoviert (neue Fenster, Innendämmung, neue Elektroinstalation, neues Bad, Malerarbeiten, neuer Fußboden) - Kosten da 58.000 Euro. Das Finantamt erkennt die Kosten nicht als Erhaltungsaufwand an, sondern sie sollen mit 2% abgeschrieben werden. Ist das i.O?
19:02 Uhr
Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.
Sofern in mindestens 3 von 4 \"zentralen Ausstattungsmerkmalen\" (Heizungsinstallation, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Fenster) ein so genannter Standardsprung erfolgte, ist die Vorgehensweise des Finanzamtes korrekt ...
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