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EÜR Buchungen für Betriebs PKW als Freiberufler

Gefragt am 31.07.2019
11:49 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027

 

Ich bin Freiberufler und habe 2 Leasing PKW im Betriebsvermögen.
Bis auf die Leasingkosten der 2 PKW habe ich keine signifikant hohen Ausgaben in meiner bisher vorbereiteten EÜR bzw. in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für letztes Jahr.

1. PKW
Ein kleiner Citroen. Sehr günstige Monatsrate. Benutze ich zur 95% betrieblich.
In der EÜR habe ich für diesen Wagen die Leasingkosten, KFZ Versicherung, Parkgebühren & Tankbelege als Ausgabe verbucht.
Lückenloses Fahrtenbuch mit Kundennamen, Datum, KM Stand etc ist vorhanden.

2. PKW
VW SUV. Benutze ich hauptsächlich für Treffen innerhalb der Stadt bei Großkunden bzw. für Reisen in andere Städte, potentiellen großen Neukunden oder bei Meetings mit Anteilseignern meiner Kunden.
Die jährliche KM Betriebsnutzung liegt bei über 50%

Ich habe für die 1%-Regelung für diesen PKW folgende Formel genutzt

Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung X 1% X 80% Privatnutzungspauschale
Hierauf rechne ich dann noch die 19% Umsatzsteuer

Ich habe auch die Leasingsonderzahlung i.H.v. ca 6.000 € vor Abholung des PKW letztes Jahr im April als Betriebsausgabe in der EÜR angegeben.
Außerdem habe ich die ca 10 Tankbelege für letztes Jahr als Betriebsausgabe in der EÜR verbucht.

Fahrten mit KM-Stand und Kundenname & Kundenbesuch sind ebenfalls vorhanden.


Meine Fragen:

1. Ist das Setup, welches ich mit diesen Leasing PKW habe so rechtens?

2. Gibt es etwas in diesen Angaben wo das Finanzamt Probleme machen kann?

3. Ist es in Ordnung das ich die gesamte Leasingsonderzahlung für den Leasing PKW mit der 1% Regelung als Ausgabe in dem Jahr der Zahlung in der EÜR verbuche?
Ich habe gelesen, dass bei dem notwendigen Betriebsvermögen bei Vertragsdauern unter 5 Jahren die gesamten Leasingsonderzahlungen abgesetzt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass ich in den weiteren Jahre diesen Leasing PKW weiterhin über 50% betrieblich nutze.
https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/einnahmen-ueberschussrechnung-leasingsonderzahlung_188_383212.html

4. Ist es in Ordnung, wenn ich für den Leasing PKW mit der 1% Regelung diese als Einnahme in der EÜR angegeben habe?
Es gibt in der EÜR auch noch den Bereich KFZ Privatnutzung (Zeile 19), welcher aber aktuell leer bei mir ist, da der Betrag für die 1% Regelung in den Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (Zeile 14) enthalten ist.

5. Muss ich für den kleineren PKW noch etwas anderes angeben außer die gesamten Kraftfahrzeugkosten?

6. Wenn ich als Freiberufler länger als 8 Stunden am Tag bei Kunden unterwegs bin, darf ich dann 12 € Verpflegungspauschale für jeden dieser Tagen als Betriebsausgabe anrechnen?
6a. Auch wenn ich keine außerstädtischen Reisen zu anderen Kunden mache, sondern hauptsächlich meine Kunden in meiner Wohnstadt besuche?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.07.2019
11:49 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 31.07.2019
13:15 Uhr

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Beantwortet am 31.07.2019 13:15 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Zu 1)
Grundsätzlich ist es so in Ordnung. Wobei für jedes Fahrzeug die private Nutzung ermittelt werden muss. Für Fahrzeug 1 nutzen Sie die Fahrtenbuchmethode, für Fahrzeug 2 die 1%-Regelung. Beides ist zulässig.

Für Fahrzeug 1 können Sie aufgrund der 95%-igen betrieblichen Nutzung 95% der Kosten betrieblich geltend machen. 5% der Kosten wären als Privatanteil dem Gewinn hinzuzurechnen. Hierbei sind die Gesamtkosten (mit Vorsteuer/ohne Vorsteuerabzug) zu ermitteln und entsprechend die privaten Nutzungsanteile zu ermitteln und zu berücksichtigen ...



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