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Entlastungsbetrag Alleinerziehende

Gefragt am 11.07.2018
12:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1282

 

Meine ehemalige Lebensgefährtin hat zugestimmt, dass ich den Entlastungsbetrag für Allleinerziehende erhalte, da wir unsere zwei Kínder in gleichem Umfang betreuen. Nun hat mir das FA den Steuerbescheid geschickt, der Freibetrag in Höhe von 1.908 € wurde auch berücksichtigt. Müsste ich nicht auch den Erhöhungsbetrag von 240 € erhalten? Beide Kinder sind bei ihr gemeldet. Sollten wir ein Kind mit Hauptwohnung bei mir melden, um den Freibetrag zweimal zu erhalten? Gibt es dann auch den Erhöhungsbetrag?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.07.2018
12:42 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 11.07.2018
14:45 Uhr

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Beantwortet am 11.07.2018 14:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1282

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist u.a., dass ein Kind, für das dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld zusteht, zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört ...



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