Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Gefragt am 11.07.201812:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1439
Meine ehemalige Lebensgefährtin hat zugestimmt, dass ich den Entlastungsbetrag für Allleinerziehende erhalte, da wir unsere zwei Kínder in gleichem Umfang betreuen. Nun hat mir das FA den Steuerbescheid geschickt, der Freibetrag in Höhe von 1.908 € wurde auch berücksichtigt. Müsste ich nicht auch den Erhöhungsbetrag von 240 € erhalten? Beide Kinder sind bei ihr gemeldet. Sollten wir ein Kind mit Hauptwohnung bei mir melden, um den Freibetrag zweimal zu erhalten? Gibt es dann auch den Erhöhungsbetrag?
12:42 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist u.a., dass ein Kind, für das dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld zusteht, zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört ...
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