Entgangene Mieteinnahmen /Handwerkerkosten
Gefragt am 27.04.201014:16 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4044
Guten Tag,
zum 01.01.2009 habe ich eine kleine Wohnung gekauft, die sich direkt unter der bereits mir gehörenden und von mir bewohnten Wohnung befindet.
Im April habe ich einen Bauantrag gestellt, um die 2 Wohnungen mit einer Spindeltreppe zu verbinden. Die Baugenehmigung wurde Ende Mai 2009 erteilt. Die Bauarbeiten wurden in Februar 2010 endgültig abgeschlossen.
Nun meine Frage:
Welche Kosten kann ich eventuell in meiner Einkommens-Steuererklärung geltend machen? Beide Wohnungen (die jetzt verbunden sind) werden von mir und meiner Familie bewohnt; eine stand jedoch 4 Monate leer. Kann man für diesen Zeitraum eine "entgangene Mieteinnahmen" geltend machen?
Kann ich und in welcher Höhe die Kosten der Baumaßnahme absetzten? Vielleicht in doppelter Höhe, da es sich um 2 Wohnugnen handelt?
Vielen Dank!
14:16 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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