Entfällt die NV-Bescheinigung bei quellenbesteuerten Zinseinnahmen und dadurch Übertretung der Freibetragsgrenze?
Gefragt am 26.08.202213:56 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1683
Guten Tag,
ich hätte folgende Frage bzgl. meiner Mutter (Rentnerin, mein Vater ist schon verstorben). Meine Mutter hat bis Ende 2022 eine NV-Bescheinigung, weil ihre zu versteuernden Einkünfte knapp unter der Freibetragsgrenze von aktuell 9.744€ liegen. Um die NV-Bescheinigung danach um 3 Jahre zu verlängern, muss ich dem Finanzamt glaubhaft darlegen, dass meine Mutter weiterhin unter der Freibetragsgrenze liegt. Ich würde gerne eine Geldanlage für sie tätigen, bei der sie Zinseinnahmen hätte. Sie würde dadurch einerseits (selbst nach Abzug des Sparerpauschbetrags) in die Steuerpflicht rutschen. Andererseits ist aber auch im Internet zu lesen, dass Erträge, die bereits direkt an der Quelle besteuert werden (-->Abgeltungssteuer), gar nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Kann ich also die Geldanlage außen vor lassen bei der Betrachtung der Frage, ob meine Mutter zukünftig Anspruch auf Steuerbefreiung hat oder geht das nicht?
Vielen Dank und Gruß,
AW
13:56 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag,
grundsätzlich ist das möglich, da die Einkommensteuer mit der Kapitalertragsteuer abgegolten ist. Allerdings könnte es im Rahmen der Günstigerprüfung sinnvoll sein, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, weil der Steuersatz dann unter 25% liegt ...
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