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Empfangene Unterhaltsleistungen für Kinder und Stipendium steuerfrei

Gefragt am 30.10.2021
20:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 830

 

Hallo, habe einige Fragen zur Einkommenssteuererklärung.

Wo genau in der Einkommenssteuererklärung 2020, werden Unterhaltsleistungen (für Kinder) des seit vier Jahren geschiedenen Ehegatten eingetragen? Diese beziehe ich seit letztem Jahr.

Um die Unterhaltsleistungen für unsere gemeinsamen Kinder einzufordern, musste ich eine Rechtsanwältin engagieren. Kann ich diese Kosten ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Habe gelesen man könnte dies vorsichtig in der Anlage Werbungskosten eintragen. Diese habe ich jedoch als Selbständige nicht. Falls diese Kosten nun absatzbar sind, wo genau kann ich diese angeben?

Ein steuerfreies, erhaltenes Stipendium (steuerfrei nach §3 Nr. 11 EStG)habe ich in der Einnahmen-Überschussrechnung angegeben. Muss ich das auch in der Einkommenssteuererklärung zusätzlich angeben? Falls ja, wo genau?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.10.2021
20:05 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.10.2021
20:34 Uhr

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Beantwortet am 30.10.2021 20:34 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 830

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Abend,

Unterhaltsleistungen, die Sie für Ihre Kinder beziehen, sind in der Steuererklärung nicht anzugeben. Aufgrund dessen sind allerdings auch Kosten im Zusammenhang mit dem Einfordern des Unterhalts steuerlich nicht abziehbar ...



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