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Einnahmeüberschußrechnung (EÜR)

Gefragt am 11.04.2012
12:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4169

 

Hallo,

gemäß § 3d Abs. 4 UStG möchte wir auf die Anwendung der Lieferschwelle für 4 EU Mitgliedsstaaten (Frankreich, England, Spanien und Italien) verzichten und Lieferungen an Privatpersonen dort versteuern.

Wie werde diese Betriebseinnahmen in der EÜR behandelt? Werden sie als "nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen" in Zeile 12 (EÜR 2010) eingetragen? Wenn ja, netto oder brutto?

Wie werden die an die Finanzämter in Frankreich, England, Spanien und Italien zu zahlende Umsatzsteuer bei den Betriebsausgaben erfasst?


Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.04.2012
12:59 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 11.04.2012
15:32 Uhr

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Beantwortet am 11.04.2012 15:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4169

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern ...



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