Einnahmeüberschußrechnung (EÜR)
Gefragt am 11.04.201212:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4169
Hallo,
gemäß § 3d Abs. 4 UStG möchte wir auf die Anwendung der Lieferschwelle für 4 EU Mitgliedsstaaten (Frankreich, England, Spanien und Italien) verzichten und Lieferungen an Privatpersonen dort versteuern.
Wie werde diese Betriebseinnahmen in der EÜR behandelt? Werden sie als "nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen" in Zeile 12 (EÜR 2010) eingetragen? Wenn ja, netto oder brutto?
Wie werden die an die Finanzämter in Frankreich, England, Spanien und Italien zu zahlende Umsatzsteuer bei den Betriebsausgaben erfasst?
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort!
12:59 Uhr
Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
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