Einmalige Nebentätigkeit und Einkommenssteuer
Gefragt am 12.01.201719:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1818
Guten Tag,
ich war im gesamten Jahr 2016 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Meine Einkünfte aus dieser Beschäftigung überschritten den Freibetrag. Neben dieser Beschäftigung habe ich für einen alten, nicht den aktuellen, Arbeitgeber eine einmalige Dienstleistung (Recherche und schriftliche Expertise) erbracht. Da von Anfang an klar war, dass es sich um eine einmalige Leistung handeln wird, habe ich kein Gewerbe angemeldet. Für die Leistung habe ich knapp 2.000 EUR in Rechnung gestellt, ohne Umsatzsteuer zu erheben. Meine Frage: Unter welche einkommenssteuerliche Einkunftsart fällt diese Dienstleistung? Ist sie womöglich sogar steuerfrei, da nicht "aus Gewerbebetrieb" erzielt?
Vielen Dank und beste Grüße
19:35 Uhr
Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
ausgehend von dem mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Da sie die Dienstleistung nicht nachhaltig ausführen, sondern nur einmalig, handelt es sich um sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr ...
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