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Einkünfte aus selbständiger Arbeit zusätzlich zu Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit?

Gefragt am 13.11.2018
13:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1273

 

Hallo Ich bräuchte eine Antwort/Beratung für den folgenden Sachverhalt: ich bin Unternehmensberater im Angestelltenverhältnis bei einer Firma in Deutschland und bin auch deutscher Staatsangehöriger. Zusätzlich zu meiner Arbeit im Angestelltenverhältnis habe ich für einen befreundeten Unternehmer mit Sitz der Firma in der Schweiz Beratungsleitung in 2018 im Wert von ca. 5000-7000€ erbracht. Es besteht/bestand kein Vertrag zwischen dem Schweizer Unternehmer und mir. Meine Frage nun: Die Schweizer Firma hätte gerne eine Rechnung von mir damit auch die Firma in der Schweiz die Ausgaben geltend und somit die eigene Steuerlast mindern kann. Was wäre unter Berücksichtigung des oben geschilderten Sachverhalts die beste Lösung damit ich die erbrachte Leistung und die damit verbundenen Einkünfte steuerrechtlich korrekt erfassen kann. Gründung einer UG oder GmbH und dann die Rechnung an die Schweizer Firma? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten die Zahlung über die 5.000-7.000 steuerlich korrekt zu berücksichtigen und dabei den Aufwand auf meiner Seite so gering wie möglich zu halten.

Viele Grüße,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.11.2018
13:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.11.2018
13:22 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.11.2018 13:22 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1273

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage bei frag-einen.com. Diese möchte ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten.

Grundsätzlich müssen Sie diese Beratungsleistungen in Deutschland besteuern. Da Sie diese Leistung schon erbracht haben, kommt eine rückwirkende Gründung einer UG oder GmbH nicht in Betracht ...



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