Einkommensteuer/Spekulationssteuer
Gefragt am 12.02.201209:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3768
Guten Tag, eine ganz ähnliche Frage wie vor kurzem beantwortet bezüglich Gewinn bei dem Verkauf einer Immobilie, Bj 1978.
Kauf Nov. 2010. Vermietet an Verkäufer bis zu seinem Tod im Juli 2011. Eigennutzung der Ferienwohnung im UG. Danach Eigennutzung des Hauses, allerdings wurde die Ferienwohnung im UG einige Wochen in 2011 vermietet.
Wenn nun bei einem anstehenden Verkauf in 2012 ein möglicherweise erheblicher Gewinn anfallen sollte, muss dieser versteuert werden? Oder besser die 3-Jahresfrist der Eigennutzung abwarten? Wann genau läuft diese ab?
Ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig? Oder fällt Spekulationssteuer an?
Vielen Dank!
09:48 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass die Immobilie zu Ihrem Privatvermögen gehört und Sie mit deren vermieteten Teil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt haben
Sie müssen hier zunächst unterscheiden zwischen
dem selbst genutzten Teil des Objekts und
dem vermieteten Teil des Objekts ...
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