Einkommensteuererklärung 2013
Gefragt am 04.05.201418:50 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2347
Hallo,
Im Jahr 2013 bin ich 183 Tage von meiner Wohnung zur Arbeit gefahren. Dies entspricht ein Pauschalbetrag
von Euro 549,-.
Ich bin aber schwerbehindert, der Grad der Behinderung beträgt 70 mit Merkzeichen G.
Kann ich den Pauschalbetrag von Euro 549,- für die Fahrten Wohnung zur Arbeit (Einfachstrecke)
plus den zusätzlichen Behinderten-Pauschalbetrag von 3000 km x 0,30 Euro = Euro 900,- für
2013 gelten machen ?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
18:50 Uhr
Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Als Behinderter mit dem Merkmal G und einem Behindertengrad von 70 können Sie anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kfz-Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen ...
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