Einkommenssteuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung wurde durch den getrennt lebenden Partner einzelveranlagt eingereicht
Gefragt am 11.04.202322:35 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 676
Aufgrund eines Irrtums von mir, habe ich es versäumt meine Lohnsteuererklärung für 2021 fristgerecht abzugeben.
Meine Frau und ich leben getrennt aber waren 2021 (Trennung
im September 2021) gemeinsam veranlagt. Meine Frau hatte vorher immer die
Lohnsteuererklärung gemacht und ich war davon ausgegangen, dass die
Erklärung für 2021 schon durch war. Tatsächlich handelte es sich
aber um die Erklärung für 2020. Sie hat für sich ihre Lohnsteuererklärung für 2021 in Dannenberg abgegeben obwohl unser zuständiges Finanzamt Zossen ist. Ich habe
das meiste Geld verdient und war im Rahmen des Ehegattensplittings in Lohnsteuerklasse 3. Meine Frau hat bereits ihren Steuerbescheid im Januar 2023 erhalten. Sie hat sich aber bereit erklärt, mir in der Angelegenheit zu helfen.
Ich bräuchte nun Ihre Hilfe, wie ich mich zu verhalten habe.
22:35 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die grundsätzliche Voraussetzung für die gemeinsame Veranlagung ist, dass die Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mindestens teilweise in dem, betreffenden Jahr bestanden hat. Wenn Sie sich erst im Lauf des Jahres 2021 getrennt haben, können Sie noch die gemeinsame Ehegattenveranlagung beantragen ...
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