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Einkommens- und Umsatzsteuer ermitteln

Gefragt am 22.05.2016
23:22 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2996

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im März 2015 einen Heimjob über das Internet angefangen, die Bezeichnung des Berufs lautet „Web Search Evaluator“. Dabei handelt es sich um Arbeit, die ich online für die Firma Appen Butler Hill abarbeite. Diese Firma hat Ihren Sitz in Amerika und ich bekomme seit April 2015 meinen Bruttolohn (21 Dollar/Stunde) auf mein Konto in Deutschland überwiesen. Rechnungen/Nachweise stellt die Firma leider nicht aus, und ich auch nicht, somit bleiben mir als einzige Nachweise meine Kontoauszüge.

Nach dem Gang zum Finanzamt habe ich einige Tage später ein Schreiben erhalten, mit folgenden Informationen:
- Mir wurde eine Steuernummer zugeteilt
- Die Bezeichnung meines Betriebs lautet „Markt- und Meinungsforschung“
- Für mich gilt: a) Einkommenssteuer und b) Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG
Aus diesen Infos lässt sich wohl ableiten, dass ich als selbstständig eingestuft wurde.

Ich habe im Jahr 2015 14.916,29€ durch meine Heimarbeit für Appen Butler Hill verdient. In diesem Jahr (2016) erwarte ich einen noch größeren Jahreslohn von 18.000€ – 20.000€, da wahrscheinlich mehr Arbeit anfallen wird. Zudem habe ich letzte Woche einen Job als Grafiker in einer kleinen Firma meines Freundes auf 450€-Basis angefangen.
Meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 habe ich bereits im April 2016 ausgefüllt und an mein Finanzamt abgeschickt, jedoch bis jetzt kein Schreiben zurückerhalten, wodurch ich immer noch nicht weiß, wie viel ich dem Finanzamt schulde.
Leider habe ich mich erst vor kurzem so richtig mit Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung befasst und stehe da doch etwas auf dem Schlauch.
Meine eigentlichen Fragen wären folgende:
- Falle ich noch unter die Kleinunternehmerregelung?
- Muss ich Umsatzsteuer zahlen, obwohl ich keine Rechnungen ausstelle?
- Wie errechne ich genau meine Einkommens- und Umsatzsteuer?

Auf eine möglichst ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.05.2016
23:22 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 23.05.2016
17:24 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2016 17:24 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2996

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

1. Kleinunternehmerregelung

Unter die Kleinunternehmerregelung fallen Sie, wenn Ihre Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000,- EUR liegen werden und im vergangenen Jahr unter 17.500,- EUR lagen.

Nach § 19 (3) UStG gehören zum Gesamtumsatz aber nur in Deutschland steuerbare Umsätze.

Da Sie Ihre Leistungen für eine amerikanische Firma erbringen und es sich im umsatzsteuerlichen Sinne um sonstige Leistungen handeln dürfte, liegt die Vermutung nahe, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über geht (§ 3a (2) UStG).
Das bedeutet, dass Ihre Umsätze in Deutschland dann nicht steuerbar wären und damit auch nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG gehören würden ...



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