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Einkommen aus Zypern

Gefragt am 12.04.2013
13:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3918

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit letztem Jahr zeitweise auf Kreuzfahrtschiffen. Meine Veträge haben eine Dauer zwischen 6 Wochen bis 3 Monaten. In der restlichen Zeit bzw. wenn ich zwischen den Verträgen zu Hause (in Deutschland) bin, beziehe ich für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld.
Meinen Wohnsitz habe ich weiterhin in Deutschland. Die Veträge werden über eine Firma geschlossen, die ihren Sitz in Zypern hat. Das Gehalt wird mir Brutto= Netto von Zypern aus auf mein deutsches Bankkonto überwiesen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das Einkommen, dass ich im Jahre 2012 durch diese Schiffsverträge bezogen habe jetzt bei meiner Steuererklärung angeben muss bzw. ob diese nun rückwirkend durch mein hiesiges Finanzamt versteuert werden??

Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

S.M.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.04.2013
13:32 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 13.04.2013
19:00 Uhr

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Beantwortet am 13.04.2013 19:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3918

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Da sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, sind Sie in Deutschland mit Ihrem gesamten Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zypern und Deutschland (DBA) werden Vergütungen für eine an Bord eines Seeschiffes ausgeübte unselbständige Tätigkeit nur in dem Staat besteuert, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat (Artikel 14 Abs ...



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