Eigenmittel in die Firma einbringen
Gefragt am 24.09.202107:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 797
Guten Morgen, ich bin u.a. Gesellschafter/ Geschäftsführer einer U.G. . Ich beziehe Gehalt und Provision für meine Tätgikeit. Dafür werden jährlich Einkommensteuererklärungen abgegeben.
Nun eine Frage: Aufgrund Coronaausfällen habe ich im verganenen Jahr einen größeren Geldbetrag (in verschiedenen Teilen) in die Firma wieder einezaht, um das Unternehmen liquide zu halten.
Wie kann man das persönlich, in der Einkommensteuererklärung, geltend machen, ohne mit Dahrlensvereinbarungen zu arbeiten? Sonderausgaben?
Danke für eien Antwort.
07:31 Uhr
Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die genannten Einzahlungen in das Vermögen stellen keine Aufwendungen dar, die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers geltend gemacht werden können.
Sonderausgaben sind Lebenshaltungskosten, die der Gesetzgeber zum Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte zulässt, weil sie eine unvermeidbare oder förderungswürdige Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewirken ...
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