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Eigenmittel in die Firma einbringen

Gefragt am 24.09.2021
07:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 797

 

Guten Morgen, ich bin u.a. Gesellschafter/ Geschäftsführer einer U.G. . Ich beziehe Gehalt und Provision für meine Tätgikeit. Dafür werden jährlich Einkommensteuererklärungen abgegeben.
Nun eine Frage: Aufgrund Coronaausfällen habe ich im verganenen Jahr einen größeren Geldbetrag (in verschiedenen Teilen) in die Firma wieder einezaht, um das Unternehmen liquide zu halten.
Wie kann man das persönlich, in der Einkommensteuererklärung, geltend machen, ohne mit Dahrlensvereinbarungen zu arbeiten? Sonderausgaben?
Danke für eien Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.09.2021
07:31 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 24.09.2021
07:44 Uhr

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Beantwortet am 24.09.2021 07:44 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 797

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die genannten Einzahlungen in das Vermögen stellen keine Aufwendungen dar, die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers geltend gemacht werden können.

Sonderausgaben sind Lebenshaltungskosten, die der Gesetzgeber zum Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte zulässt, weil sie eine unvermeidbare oder förderungswürdige Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewirken ...



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