Doppelter Haushalt
Gefragt am 15.11.201011:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3473
Ein bekanntes Ehepaar, er ist italienischer Staatsbürger, sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft und sie haben in Italien einen gemeinsamen Wohnsitz, Er arbeitet in Italien und hat dort seinen 1. und seinen einzigen Wohnsitz. Sie arbeitet in Deutschland, hat hier einen eigenen Hausstand und pendelt an den Wochenenden bzw in den Ferien nach Italien.
Da sie ganzjährig in Deutschland beschäftigt ist, ist sie in Deutschland mit Lohnsteuerklasse 1 steuerpflichtig, ein Splitting im Rahmen der EStr kommt also nicht in Frage.
Meine Frage: kann die Ehefrau im Rahmen ihrer Steuererklärung in Deutschland die Kostn der doppelten Haushaltführung und der Familienheimfahrten geltend machen, so wie dies der Fall wäre, wenn ihre Familienwohnung in Deutschland wäre?
11:07 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Da die Ehefrau in D EINEN Wohnsitz hat und auch in D arbeitet, liegt unbeschränkte Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 EStG vor. Die Ehefrau erzielt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nach § 19 EStG und kann somit Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG abziehen ...
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