Doppelte Haushaltsführung - Tausch des Erst-/Zweitwohnsitzes
Gefragt am 28.12.200917:51 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4227
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich unterhalten seit 2008 eine vom Finanzamt anerkannte Doppelte Haushaltsführung.
Ich wohne aus beruflichen Gründen in Eisenach (80 qm Wohnung), meine Ehefrau in Hannover (40 qm Wohnung). Der derzeitige Lebensmittelpunkt ist Eisenach (entspricht auch unserem Erstwohnsitz).
Da wir in den letzen 1,5 Jahren zunehmend festgestellt haben, dass Hannover nun zu unserer ersten Heimat wurde, und wir uns auch an den Wochenenden hauptsächlich dort aufhalten, planen wir den Erwerb einer Eigentumswohnung in Hannover.
Weiterhin würden wir in 2010 den Erstwohnsitz nach Hannover verlegen und in Eisenach würde ich eine kleinere Wohnung (ca. 40 qm) als Zweitwohnung beziehen.
Fazit: Letztlich planen wir ab 2010 einen Tausch des Lebensmittelpunktes von Eisenach und Hannover und damit verbunden einen Tausch des Erst-/ Zweitwohnsitzes.
Was ist bei dieser Konstellation einkommenssteuerrechtlich zu beachten? Welche Fallstricke gibt es bei einem derartigen Wechsel oder wird dies von den Finanzämter problemlos anerkannt?
Vielen Dank im Voraus!
mfg
Steffen Nordmann.
17:51 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Herr Nordmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung vor dem Hintergrund der Sachverhaltsschilderungen erfolgt. Das Hinzufügen, Weglassen oder Ändern von Angaben kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen.
Aus steuerrechtlicher Sicht besteht nur bei Ihnen das Problem, daß Sie durch das Wegverlegen des Wohnsitzes von Ihrer Arbeitsstätte zu einem anderen Hauptwohnsitz eine doppelte Haushaltsführung neu begründen ...
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