Doppelte Haushaltsfuhrung- wohnen im Haus der Eltern
Gefragt am 12.05.202006:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 981
Folgende Situation
Ich bin verheiratet, habe Kinder und wohne mit meiner Familie an Ort A. Ich bin abhängig beschäftigt und die Firma sitzt an Ort B.
Ort B ist ca 600km entfernt und daher bin ich dann dort in der Nähe im Haus meiner Eltern. Das Haus hat 2 Ebenen und Ich habe ein paar Zimmer für mich im EG, eine eigene Küche ist nicht vorhanden. Daher benutze ich auch regelmäßig deren Räumlichkeiten oben. Meine Eltern sind Rentner und bisher nicht steuerpflichtig.
Ich möchte meinen Kostenanteil natürlich selber tragen und daher haben wir uns auf eine Kostenbeteiligung von 450 Euro pro Monat/ 5400 Euro pro Jahr geeinigt.
Meine Frage: Ich würde den Betrag von 5400 Euro als Wohnkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eintragen. Gleichzeitig solle es aber nicht so sein, daß es sich hier um eine Mieteinnahme bei meinen Eltern handelt. Ich wohne quasi mit in deren Hausstand und ich beteilige mich an den Kosten. Das Geld wird monatlich überwiesen.
Ist das so grundsätzlich anerkennungsfähig, oder wenn nicht, wie muß man das aufstellen?
Vielen Dank
06:46 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Morgen,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com. Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum , auch im Hinblick auf das Honorar, eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient.
Grundsätzlich könnten Sie Kosten nur für eine Miete und Nebenkosten geltend machen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (DHH) anfallen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!