Doppelte Haushaltsführung Gültig?
Gefragt am 12.08.202123:55 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 870
Hallo, ich bin Pia, 23 Jahre alt und studiere ab September in Düsseldorf. Ich wohne mit meinem Freund (27J) und seinen Eltern gemeinsam in einem großen Haus. Ich überweise seinen Eltern jeden Monat eine Haushaltsbeteiligung i.H.v. 150€. Meine eigene Mutter wohnt 10km entfernt und ist wegen einer psychischen Erkrankung in der 2. Pflegestufe. Ich bin seit Jahren als ihre Pflegekraft eingetragen ( während meines Urlaubs/Ferien). Ich plane ca. alle zwei Wochen nach Hause zu fahren (230km) Entfernung. Reicht das für eine doppelte Haushaltsführung aus? Ich würde für den Fall der Fälle die Tankquittungen aufbewahren. Ich habe Angst dass das Finanzamt meine Situation nicht anerkennt.
23:55 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Morgen,
grundsätzlich liegt eine doppelte Haushaltsführung nur vor, wenn der Arbeitnehmer (oder Sie als Studentin) außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte (bzw. Studium) einen eigenen Haushalt unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Studium) wohnt (Zweitwohnung). Die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich.
Nach der Verwaltungsanweisung gilt zudem folgendes:
"Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung aus
eigenem Recht als Eigentümer oder Mieter bzw. aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht
als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie Mitbewohner auch eine finanzielle
Beteiligung an den Kosten der Lebensführung (laufende Kosten der Lebensführung) voraus
(§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 3 EStG) ...
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