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Doppelte Haushaltsführung D-ATU

Gefragt am 20.02.2024
16:45 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 351 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag Herr Christiansen, ich habe eine Frage zur Doppelten Haushaltsführung:

Seit einigen Jahren mache ich problemlos die doppelte Haushaltsführung in Deutschland geltend. Erst- und Zweitwohnung in D.

Nun haben sich die Verhältnisse geändert und ich bin etwas ratlos. Mein Arbeitsplatz befindet sich weiterhin iin Deutschland, mein Lebensmittelpunkt befindet sich nunmehr aber in Österreich, ich bin mit einem Österreicher verheiratet und wir haben uns in Wien eine ETW gekauft. Ich bin sehr häufig in Wien, weil ich sehr gut im Homeoffice arbeiten kann.

Nun die Frage: Muß ich zwingend einen Wohnsitz in Wien haben um die doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen. Ich möchte nämlich weiter in D gemeldet bleiben und auch meine steuerlichen Angelegenheiten in D belassen. Die Wohnung in Wien haben wir zusammen gekauft und ich beteilige mich natürlich auch angemessen an den Kosten. Wie kann ich hier verfahren?

Vielen Dank schon jetzt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.02.2024
16:45 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 20.02.2024
17:11 Uhr

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Beantwortet am 20.02.2024 17:11 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 351 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!

Grundsätzlich besteht ja dann eine doppelte Haushaltsführung, wenn aus beruflichen Gründen eine Wohnung am Arbeitsort vorgehalten wird. Das heißt aber auch, dass der Lebensmittelpunkt dann an einem anderen Ort liegen muss und hier ein eigener Haushalt geführt wird.

Die melderechtliche Situation ist hier nur als Indiz zu sehen ...



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