Doppelte Haushaltführung im Ausland
Gefragt am 09.12.201801:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1304
Ich werde im Mai 2019 eine Stelle in England bei der Royal Mail antreten, bei der ich 4 Tage die Woche arbeite, und einen Tag von zu Hause in DE arbeiten kann. Mein Vertrag wird von einer deutschen Tochter der Royal Mail ausgestellt. Da die 4 Tage pro Woche über 183 Tagen pro Jahr liegen, wird das Gehalt anteilig in UK bzw DE besteuert. In England werde ich mir für ein Appartment anmieten.
Kann ich das Appartment als doppelte Haushaltsführung im Ausland für den in DE versteuerten Anteil des Gehaltes anmelden? Oder wird das Finanzamt argumentieren, dass die doppelte Haushaltsführung für den deutschen Teil des Gehaltes, den ich von zu Hause aus erarbeite nicht erforderlich ist?
01:19 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte/e Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte diese im Rahmen der Erstberatung gerne beantworten. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnisse beeinflussen.
Grundsätzlich müssen Werbungskosten in Deutschland immer mit in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen ...
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