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Dienstwagen und zweiter Wohnsitz

Gefragt am 05.11.2011
14:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9375 | Bewertung 4.7/5

 

Hallo,

die Entfernung von meinem Hauptwohnsitz mit eigener Haushaltsführung zum täglich aufgesuchten Arbeitsplatz beträgt knapp 40 km. Die Fahrtzeit für eine Strecke beträgt ca. 1 Stunde (keine Autobahn). Mein Arbeitgeber stellt mir einen Dienstwagen inkl. Sprit auch zur Privatnutzung.
Ich möchte eine Zweitwohnung ca. 5 km vom Arbeitsplatz beziehen.
Meine Fragen dazu:
1) Besteht die Chance eine DHH geltend zu machen?
Es gibt dazu ja 2 Urteile. Positiv bei Fahrtzeitverminderung um eine Stunde täglich, negativ bei Entfernungen unter 40 km. Hier trifft ja beides zu.
2) Sollte die DHH nicht anerkannt werden, ist es trotzdem möglich die Zweitwohnung zur Besteuerung des Dienstwagens heranzuziehen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
MfG
G.R.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.11.2011
14:49 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 09.11.2011
11:03 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.11.2011 11:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9375 | Bewertung 4.7/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchten:

1) Doppelte Haushaltsführung

Die steuerliche Anerkennung eines doppelten Haushalts ist von folgenden 4 Voraussetzungen abhängig:

•Unterhalten eines eigenen Hausstands
•Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands (bei Ledigen ohne Lebenspartner kann dies über Familie, sozialen Kontakten, Vereinen etc. argumentiert werden)
•Zusätzliche Wohnung (hierbei kommt jede Form von Unterkunft in Frage) am auswärtigen Beschäftigungsort.
•Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung ...



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