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Dienstwagen mit 1 plus 0.03 Prozent Versteuerung und Wahl des Erst bzw Zweitwohnsitzes

Gefragt am 15.06.2020
14:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 888

 

Hallo,

Ich habe einen Firmendienstwagen den ich mit 1% Bruttolistenpreis + 0.03% einfacher Kilometer versteuern muss.

Ich wohne derzeit in einer Art Studenten WG (4 Leute in Summe), grob 10km (oder 25min Pendelzeit) von meinem Arbeitsplatz entfernt.
Ich plane mit meiner Freundin in eine gemeinsame Mietwohnung zusammenzuziehen, grob 60km (oder 50min Pendelzeit).

Welche realistischen Möglichkeiten habe ich meine Steuerbelastung zu minimieren?


#1: Erstwohnsitz weiterhin in der näheren Wohnung (Studenten WG), Zweitwohnsitz am neuen Ort (am Zweitwohnsitz fällt keine Zweitwohnsitz-Steuer an):
wie wird vom Finanzamt, meiner Firma oder ähnlichem kontrolliert wo mein „wirklicher Lebensmittelpunkt“ ist?
Wird das Finanzamt oder ähnliches stutzig, wenn ich einen Zweitwohnsitz so nahe am Erstwohnsitz habe?
Bekommt meine Firma die Info vom Finanzamt oder ähnlichem ob ich einen Zweitwohnsitz angemeldet habe?
Mit dem Hauptmieter der Studenten WG verstehe ich mich gut, sprich hab Gestaltungsspielraum.


#2: Ich melde mich nicht um, sprich wohne weiterhin offiziell nur am jetzigen Erstwohnsitz (Studenten WG).
Wie kontrolliert das Finanzamt, Einwohnermeldebehoerde, oder aehnliches ob ich mich am neuen Wohnsitz angemeldet habe?


#3: gibt es andere Möglichkeiten als die beiden oben?
Sofern eine der beiden obigen Ideen, muss ich auf bestimmte Punkte achten (bspw nicht immer an der Tankstelle in der Nähe des Zweitwohnsitzes tanken?)


Vielen Dank, F.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.06.2020
14:16 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.06.2020
14:42 Uhr

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Beantwortet am 15.06.2020 14:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 888

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Beachten Sie bitte, dass diese Beratung eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und daher keinen verbindlichen Charakter hat. Vielmehr geht es hier um eine erste steuerliche Einschätzung.

#1 Grundsätzlich kann sich die Überprüfung durch Befragung ergeben. Die dann gemachten Angaben führen dann zur Beurteilung, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.
An sich wird das Finanzamt nicht stutzig, wenn Sie einen zweiten Wohnsitz haben, der zwar dicht am Erstwohnsitz liegt, aber wegen der kürzeren Wegstrecke dennoch zu einer Fahrzeitverkürzung auf dem Weg zu Arbeit führt ...



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