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Chronologische Reihenfolge bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung

Gefragt am 21.02.2022
08:39 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 970 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2020 betreibe ich ein Nebengewerbe und bin somit seit dem zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Die Steuererklärungen der Vorjahre (18 und 19) wurden noch nicht gemacht, da hier noch ein paar Unterlagen fehlen und diese ja noch freiwillig sind.
Meine Frage: Kann ich die verpflichtende Erklärung für 2020 bereits abgeben (um die Frist nicht noch weiter zu überziehen) und die vorherigen Jahre, welche noch nicht verpflichtend waren nach der Erklärung 2020 einreichen? Oder muss ich diese zwingend chronologisch abgeben, also beginnend mit der Erklärung für 18?

Vielen Dank im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.02.2022
08:39 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 21.02.2022
08:44 Uhr

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Beantwortet am 21.02.2022 08:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 970 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei der Einkommensteuer können, entsprechend dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung, die Einkommensteuererklärungen der Jahre unabhängig voneinander eingereicht werden ...



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