Übungsleiterfreibetrag
Gefragt am 25.06.200913:04 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3752
wie sind hier Aufwendungen für Seminare, Schulungen zu berücksichtigen.
1. können diese bei den Einkünften in Abzug gebracht werden falls sie durch den Übungsleiter bezahlt werden
2. wie sind diese Aufwendungen bei Übungsleiter zu berücksichtigen, wenn der Verein die Kosten übernimmt ?
13:04 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der begünstigten Nebentätigkeit entstehen, sind bis zum Höchstbetrag von 2 100 EUR bzw ...
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