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Brutto für Netto Auszahlung

Gefragt am 08.12.2010
12:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4150

 

Meine Frage: Ich habe eine Abfindung im Jahr 2010 erhalten plus Arbeitslosengeld für ca 9 Monate. Zusätzlich habe ich eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber getroffen, dass im Falle einer Kürzung meines Arbeitslosengelds mein Arbeitgeber die Differenz zu tragen hat. Mir wurde das Arbeitslosengeld gekürzt. Mein Arbeitgeber überweist mir den Differenzbetrag als Brutto für Nettobetrag. Wie ist dieser Betrag von meiner Seite zu versteuern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.12.2010
12:06 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 08.12.2010
13:51 Uhr

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Beantwortet am 08.12.2010 13:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4150

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Abfindungen wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind steuerermäßigt. Dafür sorgt die Besteuerung nach der Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG). Für die Anwendung der Fünftelregelung auf den steuerpflichtigen Teil Ihrer Abfindung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr gezahlt werden, entweder als Einmalbetrag oder in mehreren Teilzahlungen (BFH-Urteil vom 6 ...



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