Brutto- oder Nettobeträge?
Gefragt am 19.11.202119:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 830
In der Anlage V der Einkommensteuererklärung sind in Zeile 40 "Erhaltungsaufwand" und in Zeile 47 " Kosten für Heizung, Warmwasser und den Schornsteinfeger" einzutragen.Die Summe wird in Zeile 51 als Werbungskosten zusammengefaßt. Frage: Beträge inklusive Umsatzsteuer oder Betrräge ohne Umsatzsteuer? Anschließend taucht bei Zeile 52 dann die Frage nach "laut Zeile 51 enthaltene abziebare Vorsteuerbeträge bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung auf. Für einen Laien unlogisch, wenn ich vorher Nettobeteräge eingeben muß
19:09 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Abend,
tragen Sie bitte in allen Zeilen die Bruttobeträge inkl. Umsatzsteuer ein. Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig vermieten (und nur dann, z.B. bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie inkl ...
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