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Bildungskosten - Stellenbeschreibung

Gefragt am 14.10.2009
10:58 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3390

 

Hallo,
ich war gestern bei meiner Steuerberaterin bzgl. der Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2006, 2007 und 2008.

Ich habe vom 01.01.06 bis 22.03.07 eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Wirtschaftskorrespondenten in Englisch, Deutsch und Spanisch gemacht und erfolgreich abgeschlossen. Diese hat 355 Euro im Monat gekostet.

Diese Ausbildung war meine zweite Ausbildung. Im Jahr 2000 habe ich bereits eine Ausbildung als Bürokaufmann absolviert.

Meine Steuerberaterin meinte ich müsse jetzt ein Schreiben von meinem Arbeitgeber anfertigen lassen, indem klar hervorgeht, dass ich diese erlernten Fertigkeiten im täglichen Geschäft anwende und auch deshalb eingestellt wurde.

Ich bin als Area Sales Manager tätig und wende täglich meine Sprach- und Wirtschaftskenntnisse an, also wäre dies nachzuweisen kein Problem, allerdings weiß ich nicht wie dieses Schreiben genau formuliert werden muss und benötige hierzu dringend hilfe.

Nur wenn diese Angaben klar hervorgehen, können diese Kosten abgesetzt werden.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.10.2009
10:58 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 14.10.2009
11:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.10.2009 11:13 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3390

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten:

Sie sollten der Empfehlung der Steuerberaterin Folge leisten. Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen sind immer dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf bzw ...



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