Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Bezugrechtsemission bei Aktien Altbeständen

Gefragt am 29.04.2011
02:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3444

 

-Im Oktober 05 und April 06 habe ich Aktien der Firma
Friends Provident PLC UK gekauft (gelistet auf der London Stock Exchange).
- Im Oktober 2009 wurde Friends Provident von der Firma Resoultion PLC UK übernommen.
-Im August 2010 hat die Firma Resolution eine Bezugsrechtsemission durchgeführt. Meine Bezugsrechte habe ich nicht ausgeübt.Stattdessen habe ich eine kleine Menge neue Aktien erhalten und eine Auszahlung für den Verkauf der restlichen Bezugsrechten erhalten.
Meine Frage lautet: muß man diese Auszahlung versteuern bzw unterliegt diese Veräusserung der Spekulationssteuer ?

Vielen Dank im voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.04.2011
02:01 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 29.04.2011
07:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.04.2011 07:52 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3444

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Durch das Bezugsrecht kann der Aktionär bei einer Kapitalerhöhung junge Aktien erwerben (§ 186 Abs ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 14 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung