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Betriebsaufgabe und Entnahme

Gefragt am 27.12.2015
11:43 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2373

 

Betriebsaufgabe nach Nutzung von 30% Immobilienvermögen im Betriebsvermögen mit anschließendem Übergang in die Privatnutzung (Entnahme) . Umsatzsteuer und Ertragsteuer?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.12.2015
11:43 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 28.12.2015
06:30 Uhr

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Beantwortet am 28.12.2015 06:30 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2373

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage unter der Beachtung der Regeln dieser Internetplattform.

Im Rahmen einer Betriebsaufgabe werden innerhalb kurzer Zeit alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt und/oder einzeln an verschiedene Erwerber veräußert.

Während eine Betriebsveräußerung als solches nicht der Umsatzsteuer unterliegt, da der Betrieb im Ganzen an einen Dritten übereignet wird, unterliegt ein Entnahmevorgang von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung, insofern der der Steuerpflichtige mit diesen Wirtschaftsgütern nicht weiterhin als umsatzsteuerlicher Unternehmer auftritt (z ...



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