Betriebsaufgabe und Entnahme
Gefragt am 27.12.201511:43 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2373
Betriebsaufgabe nach Nutzung von 30% Immobilienvermögen im Betriebsvermögen mit anschließendem Übergang in die Privatnutzung (Entnahme) . Umsatzsteuer und Ertragsteuer?
11:43 Uhr
Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage unter der Beachtung der Regeln dieser Internetplattform.
Im Rahmen einer Betriebsaufgabe werden innerhalb kurzer Zeit alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt und/oder einzeln an verschiedene Erwerber veräußert.
Während eine Betriebsveräußerung als solches nicht der Umsatzsteuer unterliegt, da der Betrieb im Ganzen an einen Dritten übereignet wird, unterliegt ein Entnahmevorgang von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung, insofern der der Steuerpflichtige mit diesen Wirtschaftsgütern nicht weiterhin als umsatzsteuerlicher Unternehmer auftritt (z ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!