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Besteuerung von freiwilliger Rentenversicherung

Gefragt am 27.01.2010
11:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3998

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt: Von meiner Mutter habe ich (ledig, keine Kinder ) 10.000 Eur. geschenkt bekommen. Diese hat sie bei der Auszahlung von der Bank versteuert , bei sich selbst nicht als Ausgabe versteuert.
Dieses Geld habe ich einmalig bei einer Rentenversicherung investiert und mir dieses auch anhand einer Quittung für das Finanzamt bescheinigen lassen.

_ Muss ich dieses Geld als Einkommen angeben für 2009 ? (Ich neige dazu es nicht zu tun, da es meine Mutter schon versteuert hat)

- Wird bei Anrechnung durch das Finanzamt dieses Geld nur auf 2009 angerechnet oder wird es prozentual bei der Anrechnung auf mehrere Jahre verteilt ?

- Sollte ich in 2010 ein attraktiveres Rentenangebot für mich entdecken und diese bestehende Versicherung kündigen,unter Verwendung von Eigenkapital eine Neue abschließen und bei der Steuer geltend machen, muss ich angeben, dass 10.000 eur. des Betrages von der aufgelösten kommen, bzw. die Auszahlung als Einkommen angeben ?

Viele Grüße, F.Walinski

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2010
11:04 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 27.01.2010
11:37 Uhr

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Beantwortet am 27.01.2010 11:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3998

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geeehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Muss ich dieses Geld als Einkommen angeben für 2009?

Nein, das müssen Sie nicht. Die 10.000 Euro unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten, die abschliessend dort in § 2 aufgeführt sind. Die Schenkung der 10.000 Euro durch Ihre Mutter fällt unter keine der 7 Einkunftsarten.

Wird bei Anrechnung durch das Finanzamt dieses Geld nur auf 2009 angerechnet oder wird es prozentual bei der Anrechnung auf mehrere Jahre verteilt ?

Nein, eine Anrechung erfolgt nicht, da Sie den Betrag nicht versteuern müssen.

Sollte ich in 2010 ein attraktiveres Rentenangebot für mich entdecken und diese bestehende Versicherung kündigen,unter Verwendung von Eigenkapital eine Neue abschließen und bei der Steuer geltend machen, muss ich angeben, dass 10 ...



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