Besteuerung von Aktienoptionen,Verwahrort USA
Gefragt am 16.09.200911:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5106
Hallo,
im Rahmen meiner Steuererklärung 2008 habe ich folgende Frage:
Ich habe von meinem Arbeitgeber Aktienoptionen erhalten.
Die erste Zusage war in 2007.Die Ausführung bzw. der Bezug der Aktien war in 2008.
Die Aktien sind aktuell nicht handelbar und werden in den USA verwahrt.Der Verwahrort wurde von meiner Firma festgelegt.Sollte ich in den nächsten 3 Jahren ausscheiden gehen die Aktien wieder an das Unternehmen zurück.
Die 2. Zusage erhielt ich am 19.12.2008 und der Bezug der Aktien bzw. meine Überweisung erfolgte am 31.12.2008.
Wie ist dieser Vorgang in meiner Steuererklärung zu deklarieren?
Fällt hier ein geldwerter Vorteil an?
Und wenn ja ist es richtig beide Vorgänge für das Jahr 2008 zu erfassen?
Sollte ich aus der Firma ausscheiden und die Aktien müssten zurück übertragen werden, wie sieht dann die steuerliche Betrachtung aus?
11:06 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die Beratung auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können die rechtliche Beurteilung beeinflussen.
Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, daß Sie die Aktienoptionen bereits ausgeübt haben, die Aktien also zumindest in Ihrem rechtlichen Eigentum stehen.
Grundsätzlich ist durch den BFH geklärt worden, daß die Besteuerung von gewährten Aktienoptionen erst im Zeitpunkt des Zuflusses (also der Ausübung der Option) erfolgt ...
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