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Besteuerung Ruhegeld aus Pensionszusagae

Gefragt am 28.04.2023
12:21 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 573 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
ich (Angestellter) werde 2024 in Rente gehen. Dann erhalte ich u.a. ein Ruhegeld aus der Pensionszusage eines früheren Arbeitgebers. Hierfür habe ich keine Beiträge gezahlt, der Anspruch resultiert ausschließlich aus meiner Betriebszugehörigkeit.
Ich habe dazu folgende Möglichkeiten:
1. Ein lebenslanges (relativ geringes) monatliches Ruhegeld;
2. eine einmalige Kapitalauszahlung;
3. Auszahlung des Kapitals in neun gleichhohen Jahresraten, wobei die Auszahlungsbeträge vom Eintritt des Versorgungsfalls bis zur jeweiligen Fälligkeit mit 5 % p.a. verzinst werden.
Wie werden diese Varianten steuerlich behandelt?
Herzlichen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.04.2023
12:21 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.04.2023
12:28 Uhr

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Beantwortet am 28.04.2023 12:28 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 573 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung folgende Rückmeldung geben.

Da Sie diese Beträge aus unversteuertem Entgelt (also keine Beitragsleistung aus bereits versteuerten Beträgen) erhalten, findet hier bei Auszahlung eine so genannte nachgelagerte Besteuerung statt ...



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