beschränkt oder unbeschränkt?
Gefragt am 14.01.201912:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1188
Ich bin Niederländer , 66 Jahre und als gewerblicher Grundstückshändler seit meer als 10 Jahre gemeldet beim Finanzamt Korbach. Ich kaufe, renoviere und verkaufe alte Häuser aus der Zwangsversteigerung. Es ist hobbymässig, Verdienste sind über die Zeit sehr beschränkt geblieben --paar tausend Gewinn, paar Tausend Verlust. Ich habe immer selber die Buchhaltung geführt und ich war beschränkt steuerpflichtig. In NL habe ich eine Rente von 15000 jährlich.
Uber 2017 habe ich aber 2 Häuser verkauft mit Gewinn 116000 nach Kostenabzug. Jetzt werde ich auf einmal unbeschränkt besteuert laut Finanzamt. Denn mein tatsächlicher Aufenthaltsort sei mein Bauernhaus in Lichtenfels. Ich habe mich dagegen gewehrt, denn ich war nie da als Einwohner gemeldet, bin in NL krankenversichert und wohne tatsächlich mit meiner Frau in Zutphen, Niederlande. Finanzamt sagt jetzt, ich müsste Steuerangaben gegenüber der niederländischen Belastingdienst über deutsches Einkommen vorzeigen. Das habe ich nie gemacht, (wegen minimales Ergebnis und doppelte Besteuerung) – ich wusste das nicht.
Die Fragen sind jetzt:
Ist es gerecht dass das FA auf einmal unbeschränkt besteuern will? Und hat das Zweck wenn ich beantrage weiter beschränkt besteuert zu werden? Denn ich glaubte eine 25% Steuer zu zahlen aber unbeschränkt scheint mir das noch viel mehr anfällt. Mit wieviel muss ich grosso modo rechnen in beiden Szenarien?
12:08 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten und vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst muss ich allerdings ...
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Kommentiert am 14.01.2019 14:46:18 Uhr
Hallo! Ich möchte Ihnen noch zusätzliche Informationen geben: Grundsätzlich sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie hier einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ggfs. wäre hier also zu klären, wo Sie tatsächlich ansässig sind. Die unbeschränkte Steuerpflicht hätte für Sie den Vorteil, dass Sie den Grundfreibetrag gewährt bekommen würden. Das heißt für Sie und Ihre Frau bleiben zusammen 17.640 Euro. steuerfrei. Dieser Freibetrag steht Ihnen nicht zu, wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind. Ansonsten ist die Besteuerung gleich, d.h. es gibt keinen günstigeren Steuersatz bei der beschränkten Steuerpflicht. Bei einem Gewinn von 116.000 EUR würden sich in Deutschland ca. 32.000 EUR Steuern ergeben (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei beschränkter Steuerpflicht ca. 41.000 Euro.